ist eine offensive Form der Jugendhilfe für junge Menschen, deren Schwierigkeiten sie in die Frankfurter Drogenszene geführt haben. Ziel unserer Arbeit ist es, mit diesen Jugendlichen gemeinsam eine Perspektive
jenseits des Elends der Drogenszene zu entwickeln.
Der Drogenkonsum wird von uns dabei als Symptom und Versuch der Selbstmedikation gesehen. Er kann also bei der Veränderung der Situation nicht im Mittelpunkt stehen. Ansatzpunkt ist vielmehr, dass die Jugendlichen durch diese Gesellschaft auf die Straße getrieben worden sind und sie damit auch einen (rechtlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschriebenen) Anspruch auf Unterstützung dieser Gesellschaft haben.
Grundsätzlich sind die Jugendlichen, mit denen wir arbeiten, aus Verhältnissen geflüchtet, die - mindestens subjektiv - schlimmer waren, als die Verhältnisse auf der Straße. Jeder Jugendliche hat seinen eigenen Weg in die Szene, in den meisten Fällen aber sind die "normalen" Sozialisationsinstanzen (Eltern, Schule, Jugendhilfe) ein wesentlicher Bestandteil dieses Weges. Sie haben ihr Leben lang gelernt, "falsch" und nichts Wert zu sein. Erwachsene sind, als Freier, Missbraucher, Gewalttäter oder Repressionsinstanzen, eher eine Bedrohung als eine Unterstützung für diese Jugendlichen.
Deutlicher als in anderen Bereichen der Sozialen Arbeit sind wir also auf eine Vertrauensbasis angewiesen, die eine Situationsveränderung erst möglich macht. Daher arbeiten wir grundsätzlich parteilich auf Seiten der Jugendlichen. Alle Schritte werden mit ihnen abgesprochen und beruhen auf deren Einverständnis. "Professionelle Nähe" zu unseren KlientInnen ist also wesentliche Arbeitsgrundlage.
Die andere Basis unserer Arbeit ist die politische Entscheidung der Stadt Frankfurt, sich keine Szene jugendlicher DrogenkonsumentInnen leisten zu wollen. Diese Entscheidung ist die Grundlage unserer notwendigen Rückendeckung durch das Amt und unsere
Hierarchie. Damit sind wir dann in der Lage, neben der kurzfristigen Krisenintervention, mit den zuständigen Heimatjugendämtern adäquate längerfristige Hilfen zu entwickeln. Diese beruhen in der Regel auf §§ 27 ff KJHG, insbesondere auf § 35 a KJHG.
Die Wahrnehmung von WALK MAN auf der Straße, aus Ingrid Strobls Feder: Spaziergang mit Angie